Unser Angebot in der Beratung
Pflege ist oft mit vielen Fragen verbunden – organisatorisch, finanziell und emotional. Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie umfassend, persönlich und verständlich. Gemeinsam finden wir heraus, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt.
Unsere Beratungsangebote
Wer ausschließlich Pflegegeld erhält und zu Hause gepflegt wird, ist verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen. Sie ist für Sie kostenlos – und bietet wertvolle Hilfe im Pflegealltag.
Pflicht für Pflegegeldempfänger: Gilt für alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2–5).
Beratungsintervall: Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate,
Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
Ziel: Sicherung der Pflegequalität, Aufklärung über Hilfsangebote, Entlastung für Angehörige.
Ort: Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt.
Dauer: In der Regel ca. 45 bis 60 Minuten.
Kosten: Die Beratung ist für Sie kostenfrei – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Nachweis an die Pflegekasse: Wir kümmern uns um die formgerechte Bestätigung und leiten diese direkt weiter.
Was Sie von uns erwarten dürfen
Unsere Leistungen sind so individuell wie die Menschen, die wir begleiten. hilf auf bietet Pflege, Unterstützung und Betreuung, die genau auf die Bedürfnisse unserer Klienten und ihrer Angehörigen zugeschnitten ist – dabei handeln wir zuverlässig, persönlich und fachlich kompetent.
Häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für alle Personen gedacht, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Sie dient der Qualitätssicherung und hilft, individuelle Lösungen zu finden. Wir führen diese Beratung bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen durch – kostenlos und mit viel Erfahrung.
Unsere Beratungsangebote richten sich an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, unabhängig vom Pflegegrad oder der aktuellen Versorgungssituation. Auch wenn Sie noch keine Leistungen beziehen, beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse übernommen. Auch viele andere Beratungsleistungen sind für Sie kostenfrei – insbesondere, wenn sie im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung stehen. Sprechen Sie uns gerne an, wir klären das im Einzelfall.
Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Nach einem Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Themen für Sie relevant sind – von der Einstufung über Hilfsmittel bis zu konkreten Pflegeangeboten. Die Beratung kann persönlich, telefonisch oder bei Bedarf auch digital erfolgen.
Ja. Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung, z. B. für einen Pflegegrad, Hilfsmittel oder Leistungen bei der Krankenkasse. Auch bei der Kommunikation mit Behörden oder Kassen stehen wir Ihnen zur Seite.
Am einfachsten erreichen Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen vorab und finden einen passenden Termin. Entweder bei Ihnen zu Hause oder an einem unserer Standorte.
Ja. Bei einer Beratung nach § 37.3 SGB XI sind wir verpflichtet, ein kurzes Protokoll zu erstellen und an die Pflegekasse weiterzuleiten. Bei anderen Beratungen dokumentieren wir nur, was notwendig und sinnvoll ist – selbstverständlich vertraulich.
Sie wünschen sich noch weitere Antworten? Sprechen Sie uns gerne an!
Pflegeberatung, die weiterhilft
Bei allen Fragen rund um Pflege, Betreuung und Unterstützung stehen wir Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite. Egal, ob Sie sich über Pflegegrade informieren, Anträge stellen oder passende Hilfsangebote suchen – wir begleiten Sie Schritt für Schritt und helfen Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden.
Gemeinsam schaffen wir Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen.